Ein Domizil mit extravaganter Note
Architektur ist das sensible Spiel mit Formen, Materialien und Farben. Alles interagiert mit der Umgebung und dem Tageslicht. Von dramatischen Schatten über die sich wandelnde Fassadenfarbe im untergehenden Sonnenlicht, stets erscheint ein Gebäude in einem neuen Gewand.

Beim Wohndomizil Müggelsee-Residenzen ist das Seedomizil II kurz vor der Vollendung. Das mehrgeschossige villenartige Gebäude zeichnet seine elegant wirkenden Fassaden aus, denn sie zeigen einen klassischen Aufbau bestehend aus dem farblich abgesetzten Erdgeschoss mit umlaufenden horizontalen Streifenfugen, zwei fast ähnlich großen Etagen, einer zurücktretenden Etage und dem Penthouse-Abschluss.
Die auf den ersten Blick klare Formensprache mit vielerlei historischen Zitaten bricht das asymmetrisch gesetzte, großflächig verglaste Treppenhaus und das in modernen Formen gestaltete Penthouse auf. Es wird der Eindruck eines modernisierten Altbaus vermittelt, was den besonderen Charme des Gebäudes ausmacht.
In dem nach Süd-Westen zum Müggelsee ausgerichteten vierstöckigen Haus wird es eine Mischnutzung geben, denn im Untergeschoss und ersten Erdgeschoss ist ein Teil der Flächen für Praxen geplant. Im ersten Obergeschoss gibt es zwei Wohnungen mit großen Terrassen sowie ein hauseigenes Café. Das zweite und das dritte Obergeschoss sind verteilt über je 2 Wohneinheiten. Das Penthouse schließt mit seinem exklusiven Zugang das viergeschossige Haus ab. Von der obersten Etage genießen die Bewohner einen einmaligen Weitblick.
Bei der Grundrisskonzeption diente der Diamant als Vorbild. So gibt es bei den Zimmern leichte Abweichungen von der rechteckigen Form, was den Räumen eine besondere Eleganz verleiht. So wird jede Wohnung zu einem Unikat mit bodentiefen Flügeltüren die viel Tageslicht in die Wohnräume lassen, Badezimmer en suite und attraktiven Balkonen bzw. Terrassen. Hochwertige Holzfenster mit Sprossen, die Verarbeitung von Naturstein und ein Wärme- und Kälteverteilernetz sowie die Fußbodenheizung sorgen für ein harmonisches Wohnambiente.

Das Seedomizil II bietet seinen Bewohnern ein besonderes Highlight, denn trockenen Fußes kommen sie durch die unterirdische Verbindung in den Wellnessbereich des Haupthauses mit Erlebnisschwimmbecken, Fitnessbereich, verschiedenen Saunatypen und Ruhebereichen.
Das Wohnquartier Müggelsee-Residenzen liegt am Ufer einer der größten Seen der Hauptstadt und umfasst ein Areal von knapp 12.000 Quadratmeter im Villenviertel Friedrichshagen. Licht, Luft und Sonne verwöhnen die Menschen am See. Schon im 18. Jahrhundert, also zu Zeiten des Preußischen Königs Friedrich II., war der Müggelsee ein beliebtes Ausflugsziel. Auf dem heutigen Areal befand sich das Seeschlösschen – ein beliebtes Ausflugslokal. Während des Zweiten Weltkriegs in ein Lazarett umgewandelt, diente es später als Frauen- und Entbindungsstation.
Auf dem Areal der heutigen Müggelsee-Residenzen befand sich 1990 das Seehotel Friedrichshagen. Es war im Besitz von Ex-Genosse Alfred Kraus und hatte an der besten Adresse der noch existierenden DDR-Hauptstadt gut 40 Zimmer und Apartments mit Dusche, WC, Radio, Farbfernseher, Minibar und Telefon. Dazu gehörten auch drei Restaurants, mehrere Salons, Bar, Sauna und eine Kegelbahn mit Trinkstube.
Was gibt es schöneres als Wohnen am Wasser, dachte sich Hans-Jürgen Alda. Er hatte im Jahr 2005 das ehemalige Gästehaus des Zentralkomitees der SED mitsamt Steganlage erworben. Der existierende Steg stellte einen wichtigen Vermarktungsaspekt für das neue Wohnensemble dar. Es sollten 30 Stellplätze für Motorboote und ein Privatstrand entstehen. Daraus wurde in den vergangenen 15 Jahren die „Steg-Affäre“ oder auch der „Umweltkrimi vom Müggelsee“.

Im Jahr 2006 wurde der Müggelsee als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet an die EU-Kommission gemeldet und 2017 als Naturschutzgebiet gesichert. Nach langem hin und her hatten sich 2015 die Oberste Naturschutzbehörde und die Wasserbehörde des Senats auf bestimmte Richtlinie – 12 statt 30 Motorboote, Rückbau der Ufermauer, Schaffung eines Schilfgürtels – für die zukünftige Steganlage geeignet. Jedoch legten die Berliner Naturschutzverbände gegen die Einigung Klage ein. Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass nur bei zwingenden Gründen ein überwiegend öffentliches Interesse mögliche Kompensationen – also eine geringe als ursprüngliche geplante Anlage – rechtfertigen könnte. Da es an dem Steg kein öffentliches Interesse gibt, wäre eine Zulassung des Vorhabens auf ungewisse Zeit ausgeschlossen.
Seither ist der Steg durch Eingriffe vor dem Einsturz bewahrt worden. Marode Betonpfähle wurden durch Stahlpfähle ersetzt und der Laufsteg saniert. Es wird der Rückbau der Steganlage gefordert. Jedoch ist die Steganlage schon immer Teil des Areals gewesen. Sie war auch Teil des Kaufvertrags und soll nun nicht mehr dazu gehören? Hans-Jürgen Alda ist verzweifelt, denn er ist bereit alle Auflagen zum Erhalt der Steganlage zu erfüllen und trotzdem wird seiner Projektgesellschaft „ein Strich durch die Rechnung gemacht“, so Alda gegenüber Exklusiv-Immobilien. Klar ist, der Müggelsee hat mehr Aufmerksamkeit und Feingefühl verdient.
EXKLUSIV
Quellen:
N.N.: Die reichste Partei Europas, Der Spiegel, 20.08.1990.
Thomas Loy: Neue Steg-Affäre am Müggelsee, Tagesspiegel, 23.07.2018.
Krauß, Stavorinus, Schubert, Stähle: Naturschutzrecht vor Steganlagen, NABU, o.D.